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Information EU-Verfahren
Sehr geehrte Kunden,
mit dem heutigen Tage sind Änderungen an der Einlieferungen von eForms bei der EU in Kraft getreten.
Ab 01.10.2024 dürfen nur noch eForms nach dem Standard eforms-de-1.2.0_1.10.3 eingeliefert werden.
Dies beinhaltet, daß sich Strukturen innerhalb der einzelnen Segmente geändert haben. Unter Anderem wird der Aufbau der Organisationen in bisheriger Form nicht mehr unterstützt.
Dies bedeutet konkret, daß in eForms, die vor dem 01.10.2024 begonnen wurden, diese Informationen neu erfaßt werden müssen, da die alte Konvention nicht automatisch übersetzt werden kann.
Desweiteren sind zusätzliche Pflichtangaben bei der Eingabe innerhalb der Segmente zwingend vorgeschrieben.
Ihr eVergabe-Team